Existentielle Voraussetzung eines Überseehafens ist die seewärtige Erreichbarkeit. Um dieser schwierigen Aufgabe gerecht zu werden, hat die HPA eine umfassende Strategie entwickelt, an der sich ihr Handeln orientiert.

Mithilfe von Peilungen wird regelmäßig geprüft, ob die Wassertiefen zur sicheren Zufahrt des Hafens ausreichen. Infolge der Strömung und des Tidehubs der Elbe entstehen aber immer wieder Ablagerungen, sog. Sedimente, die die Wassertiefe beeinträchtigen. Diese Sedimente werden daher regelmäßig durch Bagger entfernt und zu verschiedenen sog. Verbringstellen wie beispielsweise Neßsand, zur Tonne E3, oder in geringen Mengen anteilig auch auf zwei Verbringstellen des Bundes gebracht. Wie das funktioniert, ist auch in unserem kurzen Film erklärt.

Die vorhandenen Verbringstellen reichen jedoch aufgrund der großen Zahl überschüssiger Sedimente nicht mehr aus. In einem Gutachten hat die HPA daher eine weitere Verbringstelle in der Hamburger Außenelbe geprüft. Dorthin könnten Teile des Baggerguts aus der Bundeswasserstraße Elbe gebracht werden; ein förmliches Genehmigungsverfahren ist dafür nicht erforderlich.

Die Ergebnisse der Prüfungen und die Gutachten stellen wir Ihnen hier vor.

Aktuelle Situation

Im Auftrag der HPA wurden mehrere Untersuchungen von Experten durchgeführt, um zu prüfen, ob sich die geplante Verbringstelle auf Umwelt und Mensch auswirken kann. Die Nachbarländer und Naturschutzverbände sind über die Gutachten informiert worden und wurden zu einer fachlichen Stellungnahme zu der nun vorliegenden FFH-Verträglichkeitsprüfung aufgerufen. Nach Bewertung der Rückmeldungen wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Die veröffentlichten Gutachten ergeben, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Tiere und Pflanzen, der Nationalparks und des UNESCO-Naturerbes sicher ausgeschlossen werden kann. In den touristisch genutzten Strand- und Wattbereichen sind keine weiteren spürbaren Schlickauflagen zu erwarten. Das Verbringvorhaben wird daher auch keine gravierenden tourismuswirtschaftlichen Auswirkungen haben. Die Auswirkungen für die Fischerei werden als marginal eingeschätzt.

Insgesamt zeigen die Gutachten, dass es nur sehr lokal während der Verbringung zu einer wiederkehrenden Betroffenheit von Lebensräumen kommt. Davon betroffen sind insbesondere die 0,2 Quadratkilometer große Verbringstelle selbst, die am Rand der Fahrrinne liegt, sowie ihre unmittelbare Umgebung mit einer Fläche von rund 2,5 Quadratkilometern.

In der Summe konnte auf Basis der durchgeführten Untersuchungen ausgeschlossen werden, dass das umgelagerte Baggergut zu erheblichen Beeinträchtigungen führen könnte.

Im Frühjahr 2022 wird zunächst auf eine Verbringung verzichtet. Möglich ist dies, da kurzfristig Kapazitäten auf einer bestehenden Verbringstelle des Bundes am Neuen Lüchtergrund freigeworden sind, die nun erst einmal durch die HPA genutzt werden können.

Verortung Verbringstelle Hamburger Außenelbe

Verortung Verbringstelle Hamburger Außenelbe

Die Verbringstelle Hamburger Außenelbe liegt am Fahrrinnenrand. Sie befindet sich auf Hamburger Gebiet, außerhalb des Nationalparks Wattenmeer und hat eine Größe von ca. 0,2 Quadratkilometer. Damit liegt sie rund 1,2 Kilometer nördlich von Scharhörn und ca. fünf Kilometer nordwestlich von Neuwerk. Blau markiert ist jener Bereich, aus dem jetzt zusätzliche Sedimente entfernt werden sollen. Er liegt geographisch zwar auf Hamburger Gebiet, gehört rechtlich jedoch zur Bundeswasserstraße.

FAQs

Auf der Verbringstelle des Bundes beim Neuen Lüchtergrund werden rund 350.000 Tonnen Trockensubstanz aus zwei Gebieten in der Hamburger Bundeswasserstraße umgelagert, dem Köhlbrand und der Begegnungsbox. Beide Gebiete wurden vorher beprobt und analysiert. Die Analysen zeigen, dass beide Gebiete in den sogenannten Fall 2 nach GÜBAK eingestuft werden können. Die Freigabeanalysen wurden im Download-Center der HPA veröffentlicht.

Im Fokus der Prüfung standen die Verteilung und die Ablagerung des Baggergutes sowie deren Auswirkungen auf Lebensräume, Flora und Fauna (beispielsweise auf Schweinswale, Finte, Trottellummen, Seetaucher, Seegrasbestände). Bewertet wurden zudem die Auswirkungen auf die Nationalparks, das UNESCO-Welterbe Wattenmeer, die Vogelschutz-Gebiete aber auch auf Tourismus und Fischerei.

Um die Hamburger Außenelbe als Option für Baggergut aus der Elbe bewerten zu können, sind die Experten von maximal einer Million Tonnen Trockensubstanz (tTS) pro Jahr ausgegangen. Das ist deutlich weniger Baggergut, als an die Verbringstellen St. Margarethen und Neuer Lüchtergrund gebracht wird. Die umfangreichen Prüfungen zeigen, dass ausgehend von dieser Menge schwerwiegende nachteilige Auswirkungen für Lebensräume, Flora und Fauna sicher ausgeschlossen werden können.

 

Mit der Nutzung wird erst nach Abschluss der notwendigen Abstimmungen begonnen. Wie lange diese dauern werden, ist noch offen.

Das Baggergut verteilt sich mit den Strömungen genauso wie die natürlich in Elbe und Nordsee vorhandenen Sedimente, mit denen es sich sehr schnell vermischt.

Sedimente werden sich dort ablagern, wo sie in gleicher Beschaffenheit bereits heute liegen bleiben. Das bedeutet, dass solche Strandabschnitte, die heute sandig sind, auch weiterhin sandig bleiben werden.

In fast allen Sedimenten ist auch ein geringer Anteil von Schadstoffen enthalten, die über die unterschiedlichen menschlichen Nutzungen (Industrie, Landwirtschaft, etc.) über Jahrzehnte in die Flüsse gelangt sind. Die Qualität des Baggergutes in Hamburg und in der Tideelbe hat sich aber in den letzten Jahren immer weiter verbessert. Der größte Teil der Sedimente kommt mit dem Flutstrom aus Richtung Nordsee, der deutlich kleinere Teil aus der Binnenelbe und ihren Zuflüssen, sodass in der Tideelbe die Schadstoffkonzentrationen bereits sehr stark verdünnt werden. Bei der Umlagerung von Sedimenten gelten bestimmte Richtwerte. In der Hamburger Außenelbe sollen nur gering belastete Sedimente wie bei Tonne E3 verbracht werden. Eine Gefahr für Badegäste kann sicher ausgeschlossen werden. Die Sedimente genügen im Übrigen selbst den gesetzlichen Anforderungen für Spielplätze.

Das verbrachte Baggergut verteilt sich mit den Strömungen genauso, wie die natürlich in Elbe und Nordsee vorhandenen Sedimente, mit denen es sich sehr schnell vermischt.
Sedimente werden sich dort ablagern, wo sie in gleicher Beschaffenheit bereits heute liegen bleiben. Das bedeutet, dass solche Strandabschnitte, die heute sandig sind, auch weiterhin sandig bleiben werden.

Seit längerem ist bekannt, dass die bestehenden Verbringstellen bei den seit Jahren sehr niedrigen Oberwasserabflüssen nicht ausreichen, um das Baggergut zur Unterhaltung des Hamburger Hafens aufzunehmen. Die Länder sind sich einig, dass die sog. Kreislaufbewirtschaftung bei Neßsand minimiert werden soll, um damit auch die Baggermengen insgesamt und die ökologische Belastung der Tideelbe zu reduzieren. Somit ist eine Alternative zur Umlagerung an der Hamburger Landesgrenze zwingend notwendig. Das Genehmigungsverfahren für eine Verbringung in die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) dauert voraussichtlich noch bis 2024 an. Neue Zulassungen zur weiteren Nutzung der Verbringstelle bei Tonne E3 werden derzeit erarbeitet, sie liegen aber frühestens ab 2023 vor. Für den Hamburger Hafen geht es jedoch um eine zeitnahe, aber auch langfristige Planungssicherheit. Ein zügiges Handeln ist deshalb wichtig.

Wie lange es sinnvoll ist, die Option zu nutzen, hängt von verschieden Faktoren ab. Hierzu zählt zum Beispiel, ob in den nächsten Jahren ausreichend Alternativen zur Verfügung stehen werden (z.B. AWZ, Tonne E3) und welche Erkenntnisse das Monitoring und die Entwicklung des Sedimenthaushaltes in der Tideelbe zeigen.
Grundsätzlich ist die Hamburger Außenelbe nur als saisonale Ergänzung in den Wintermonaten zur Reduzierung der Kreislaufbaggerei vorgesehen – und das liegt auch im Interesse der vielen Schutzgebiete in der oberen Tideelbe.

Die einzige, aktuell bestehende Möglichkeit für Hamburg, eingetragene Sedimente vollständig wieder aus der Tideelbe auszutragen, ist das Schlickfallgebiet bei der Tonne E3 in der Nordsee. Für geringe Mengen aus der Bundeswasserstraße ist zudem die Mitnutzung einer Verbringstelle des Bundes am Neuen Lüchtergrund möglich. Unter den aktuellen Randbedingungen reicht die verhandelte begrenzte Jahresmenge jedoch nicht aus, um die kritische Kreislaufbewirtschaftung von Sedimenten bei Neßsand einzuschränken und so auch die Gesamtbaggermengen reduzieren zu können.

Hamburg hat alle alternativen Verbringmöglichkeiten in der Tide- und Außenelbe, dem Küstenmeer bis hin zur Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) umfassend betrachtet und nach den gesetzlichen Anforderungen umweltfachlich bewertet. Dazu gehört auch die potenzielle Verbringstelle in der Hamburger Außenelbe auf Hamburger Staatsgebiet.

Bei dem Verfahren für die AWZ handelt es sich um ein komplexes Genehmigungsverfahren. Der Genehmigungsantrag wird beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im 2. Quartal 2022 gestellt. Mit einem Ergebnis wird nicht vor 2024 gerechnet.

Die Insel Scharhörn gehört zum Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und bildet zusammen mit den Nationalparks der Nachbarländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen gemeinsam das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer.

Die geplante Verbringstelle befindet sich außerhalb des Nationalparks Wattenmeer, der UNESCO-Welterbestätte, sowie von Fauna-Flora-Habitat- oder Vogelschutzrichtlinie geschützten Bereichen. Die Planungen fußen maßgeblich auf den hier genannten Gutachten. Diese kommen zu dem Ergebnis, dass nicht mit Beeinträchtigungen des Nationalparks Wattenmeer und des UNESCO-Welterbe-Status gerechnet werden muss.

Grundsätzlich ist für Maßnahmen innerhalb der Bundeswasserstraßen keine Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung (vgl. § 7 Abs. 3 Bundeswasserstraßengesetz) erforderlich, wenn sie der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen dienen. Selbstverständlich werden geltende nationale und europarechtliche Anforderungen des Meeres- Gewässer- und Naturschutzes eingehalten. Dies nimmt die HPA sehr ernst. Eine Einhaltung bestätigen die vorliegenden umfassenden Prüfungen.

Die Verbringung von Sedimenten im Rahmen der Gewässerunterhaltung ist im Küstengewässer der Nordsee und auch in Nähe des Wattenmeers seit Jahrzehnten gängige und notwendige Praxis in Europa. Nach OSPAR-Angaben wurden 2013 in Deutschland insgesamt 25 Mio. Tonnen, in Frankreich 20 Mio. Tonnen, in Belgien 27 Mio. Tonnen und in den Niederlanden 40 Mio. Tonnen in die Küstengewässer verbracht.


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