HPA - Karriere

AGB und Datenschutz - Personalberatung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalvermittlungen

Vermittlung von Kandidaten für Tätigkeiten in Festanstellung / Vermittlung von Kandidaten an die HPA (Direktvermittlung/Festanstellung)
Gültig ab dem 1. August 2023

1 Geltungsbereich / Regelungsgegenstand

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Personalvermittlungen („AGB“) gelten für die erfolgsbasierte Vermittlung von geeigneten Kandidaten für eine konkrete, zum Zeitpunkt der Beauftragung vakante Stelle durch einen Personalvermittler / Personaldienstleister („Vermittler“) an die Hamburg Port Authority AöR als Auftraggeberin („HPA“) (der Vermittler und die HPA einzeln „Partei“ und zusammen „Parteien“).
1.2 Als Vermittler gilt jede natürliche oder juristische Person, welche Stellensuchende („Kandidaten“) und die HPA zum Abschluss von Arbeitsverträgen zusammenführt. Vermittler, die Profile von Kandidaten einreichen, stimmen diesen AGB konkludent zu.
1.3 Diese AGB gelten nur für die Vermittlung von Kandidaten für Tätigkeiten in Festanstellung. Die Vermittlung und / oder Überlassung von Zeitarbeitskräften sowie von Selbstständigen und Freiberuflern ist nicht Gegenstand dieser AGB.
1.4 Für die Vermittlung von Kandidaten und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Parteien gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser AGB. Sonstige Bestimmungen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers, finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn sie in Aufträgen oder anderen Unterlagen verwendet werden oder auf sie verwiesen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermittlers kommen nur dann zur Geltung, wenn die HPA ihrer Geltung zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
1.5 Die AGB gelten in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Beauftragung des Vermittlers maßgeblich waren. Die AGB gelten auch für künftige ähnliche Rechtsgeschäfte zwischen der HPA und dem Vermittler.

2 Beauftragung, Vertragsschluss

2.1 Die Beauftragung durch die HPA erfolgt nach Aufnahme in das HPA-Einkaufsportal unter Einbeziehung der vorliegenden AGB im Einzelfall durch die Aufforderung zur Profilzusendung für ein konkretes Anforderungsprofil mindestens in Textform, das der Vermittler in gleicher Weise bestätigt bzw. durch Leistungserbringung konkludent annimmt.

3 Leistungen des Vermittlers / Pflichten des Vermittlers

3.1 Der Vermittler vermittelt qualifizierte Fachkräfte / Arbeitskräfte („Kandidaten“) an die HPA. Der Vermittler stellt der HPA hierzu aussagekräftige Unterlagen sowie einen Lebenslauf oder ein aussagekräftiges Profil über die geeigneten Kandidaten zur Verfügung. Bevor die HPA die genannten Informationen und Unterlagen erhält, trifft der Vermittler eine Vorauswahl und prüft die grundsätzliche Eignung und Verfügbarkeit der Kandidaten.
3.2 Die von dem Vermittler zu erbringenden Vermittlungsleistungen („Leistungen“) und deren Umfang sowie die jeweiligen Anforderungen an die Kandidaten werden durch die HPA in der jeweiligen Beauftragung festgelegt und werden damit zum Inhalt des jeweiligen Auftrags. Die Leistungen werden durch den Vermittler gemäß der vertraglichen Vereinbarung ausgeführt.
3.3 Der Vermittler hat folgende Leistungen zu erbringen, sofern nicht weitere Leistungen von der HPA beauftragt werden:
• Ordnungsgemäße Vorstellung von Kandidaten gemäß Ziffer 4 aufgrund des Anforderungsprofils der jeweils zu besetzenden Stelle
• Ãœbermittlung sämtlicher für die Eignungs- und Einstellungsentscheidung erforderlichen Informationen
Unterstützung im Rahmen der Koordinierung von Vorstellungsgesprächen, Assessment Centern oder sonstigen diagnostischen Verfahren
• Überprüfung von Bewerbungsunterlagen auf Plausibilität und Vollständigkeit
• Prüfung der Qualifikationen und Fähigkeiten bezüglich der zu besetzenden Stelle
• Ãœbermittlung sämtlicher für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses erforderlichen Informationen
3.4 Sofern nicht abweichend mitgeteilt, kommuniziert der Vermittler ausschließlich mit der ihm genannten Kontaktperson aus der Personalabteilung der HPA.
3.5 Der Vermittler kontaktiert Führungskräfte und Beschäftigte der Fachbereiche ausschließlich im Einvernehmen mit der für die Besetzung der jeweiligen Stelle zuständigen Kontaktperson aus der Personalabteilung der HPA.
3.6 Der Vermittler hält alle gesetzlichen Vorschriften sowie behördliche und sonstige öffentliche Anforderungen ein.
3.7 Diese AGB gewähren dem Vermittler kein exklusives Vermittlungsrecht für die jeweils zu besetzende Stelle. Die HPA kann nach eigenem Ermessen weitere Personalvermittlungen beauftragen und auch selbst tätig werden, um die Stelle zu besetzen.

4 Vorstellung von Kandidaten

4.1 Der Vermittler stellt Kandidaten ausschließlich mittels der Kommunikationswege vor, die von der HPA im Rahmen der Beauftragung vorgegeben wurden.
4.2 Der Vermittler übermittelt der HPA im Rahmen der Kandidatenvorstellung folgende Informationen und Daten: Lebenslauf oder ein aussagekräftiges Kandidatenprofil, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Gehaltvorstellung p.a, Kündigungsfrist, Angaben zur Wechselmotivation sowie Zeugnisse und Arbeitszeugnisse. (Die Festlegungen dieser Ziffer 4.2 insgesamt die „Vorstellung“).
4.3 Die HPA behält sich vor, Vorstellungen, die nicht den in Ziffer 4.1 und 4.2 genannten Vorgaben entsprechen, zurückzuweisen. Der Kandidat gilt in diesem Fall als nicht vorgestellt, bis er gemäß Ziffer 4.1 mittels der vorgegebenen Kommunikationswege vorgestellt wird und / oder die in Ziffer 4.2 genannten Informationen in der beschriebenen Form nachgereicht werden.
4.4 Der Vermittler ist verpflichtet, Kandidaten nur dann vorzustellen, wenn diese ausdrücklich der Weitergabe ihrer personenbezogenen und sonstigen Daten an die HPA zugestimmt haben. Der Vermittler legt der HPA auf Nachfrage Nachweise für die Zustimmung des Kandidaten vor. Kann die Zustimmung des Kandidaten nicht nachgewiesen werden, gilt der Kandidat als nicht durch den Vermittler vorgestellt.
4.5 Der Vermittler stellt Kandidaten ausschließlich für konkrete, vakante Stellen aufgrund eines konkreten Anforderungsprofils vor. Kandidatenvorstellungen, die keinen Bezug zu einer konkreten, zum Zeitpunkt der Vorstellung vakanten Stelle haben, gelten als nicht vorgestellt.

5 Vermittlungsprovision

5.1 Der Vermittler vermittelt Kandidaten ausschließlich auf Erfolgsbasis. Grundlage für die Verrechnung einer Vermittlungsprovision ist somit der erfolgreiche Abschluss des vermittelten Arbeitsvertrages zwischen dem vermittelten Kandidaten und der HPA. Der Anspruch auf Vermittlungsprovision hat folgende Voraussetzungen:
• Kommt der konkret in Aussicht gestellte Arbeitsvertrag zwischen dem vermittelten Kandidaten und der HPA nicht zustande, entsteht kein Provisions- oder Vergütungsanspruch für die Bemühungen des Vermittlers.
• Der Vermittler hat nur einen Anspruch auf eine Vermittlungsprovision, soweit eine den Vorgaben dieses Vertrags entsprechende Vorstellung stattgefunden hat, die zeitlich vor Vertragsschluss zwischen der HPA und der jeweiligen Kandidatin/dem jeweiligen Kandidaten lag.
• Der Vermittler hat Anspruch auf Vermittlungsprovision, wenn er (aa) ausdrücklich mit der Vorstellung von Kandidaten für eine konkrete vakante Stelle beauftragt wurde, (bb) der Kandidat der Vorstellung durch den Vermittler zugestimmt hat und (cc) zwischen der HPA und dem vom Vermittler vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis (Festanstellung) zustande kommt, unabhängig von der Stelle, für die der Kandidat ursprünglich vorgestellt wurde. Ein Arbeitsverhältnis in Festanstellung kommt mit Unterzeichnung des jeweiligen Arbeitsvertrages zustande.
• Die Vermittlungsprovision wird ferner nur geschuldet, wenn die Bemühungen des Vermittlers kausal für die Anstellung sind. Sofern sich durch den Vermittler vorgestellte Kandidaten selbstständig und ohne Veranlassung durch den Vermittler bei der HPA bewerben und ihre Unterlagen einreichen, indem sie sich beispielsweise auf ein Stelleninserat der HPA bewerben, ohne von dem Vermittler auf dieses aufmerksam gemacht worden zu sein, ohne dass die HPA diese Kandidaten nach Ãœbermittlung der Unterlagen durch den Vermittler kontaktiert hat, ist im Falle einer Anstellung keine Vermittlungsprovision geschuldet. Der Vermittler hat keinen Anspruch auf Vermittlungsprovision, wenn (aa) der HPA der Kandidat Kandidat aus Eigenbewerbung oder Bekanntmachung durch Dritte innerhalb der letzten 12 Monate vor Vorstellung durch den Vermittler bereits bekannt war oder (bb) der Kandidat nach 12 Monaten nach Ãœbermittlung der Unterlagen durch den Vermittler selbstständig Unterlagen einreicht oder sich auf eine konkrete Vakanz bewirbt.
5.2 Der Vermittler hat unter den Voraussetzungen von Ziffern 5.1, Anspruch auf eine Vermittlungsprovision in Höhe von 30% des vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalt des Kandidaten. Weitere Vergütungsbestandteile oder Arbeitgeberleistungen werden für die Provisionsberechnung / die Höhe der Provision nicht berücksichtigt. Die Festlegungen dieser Ziffer 5.2 gelten, soweit nicht mindestens in Textform abweichende Vereinbarung über die Höhe der Vermittlungsprovision getroffen wurde.
5.3 Die HPA unterrichtet den Vermittler mit Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses zwischen ihr und dem Kandidaten über die für die Berechnung der Vermittlungsprovision relevante Vergütung des Kandidaten. Der Vermittler erhält in diesem Zusammenhang keine Einsicht in die Vertragsunterlagen oder sonstige interne Dokumente der HPA.

6 Anspruch auf Nachbesetzung

6.1 Wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen der HPA und einem erfolgreich vermittelten Kandidaten innerhalb von 4 Monaten ab seinem Beginn beendet wird, hat die HPA gegen den Vermittler einen Anspruch auf erneute erfolgreiche Vermittlung des Vermittlers bezüglich des konkreten Anforderungsprofils („Anspruch auf Nachbesetzung“).
6.2 Der Anspruch auf Nachbesetzung ist erfüllt, soweit die Voraussetzungen für die Zahlung einer Vermittlungsprovision entsprechend Ziffer 5 erneut erfüllt wären. Eine erneute Vermittlungsprovision wird in einem solchen Fall nicht geschuldet. Der Anspruch der HPA auf Nachbesetzung lebt erneut auf, soweit die Voraussetzungen des Absatz 1 dieser Ziffer in Bezug auf eine erneute erfolgreiche Vermittlung wiederum erfüllt sind. Er erlöscht erst dann endgültig, wenn das Arbeitsverhältnis mit einem durch den Vermittler konkret auf das jeweilige Anforderungsprofil vermittelten Kandidaten mindestens 4 Monate andauert.
6.3 Der Anspruch auf Nachbesetzung entsteht nicht, soweit die HPA dem vom Vermittler erfolgreich vermittelten Kandidaten kündigt, ohne dass ein arbeitsrechtlich relevanter Grund für die Kündigung vorliegt.

7 Abrechnung und Fälligkeit

7.1 Der Vermittler stellt der HPA seine Vermittlungsprovision in Rechnung, sobald alle Voraussetzungen für einen Anspruch auf Vermittlungsprovision erfüllt sind, also frühestens nach Abschluss des vom Vermittler vermittelten Arbeitsvertrags zwischen der HPA und den jeweiligen Kandidaten.
7.2 Der Vermittlungsprovision ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
7.3 Die Vermittlungsprovision wird 30 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung und bei ordnungsgemäßer Berechnung zur Zahlung fällig. Die HPA leistet keine Vorauszahlungen.
7.4 Der Vermittler übermittelt seine Rechnung per E-Mail an rechnung@hpa.hamburg.de an die zuständige Kontaktperson der HPA.

8 Aufwendungsersatz und Kostenerstattung

Der Vermittler hat keinen Anspruch auf Erstattung eigener Aufwendungen, die im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit entstehen.

9 Abwerbeverbot

9.1 Der Vermittler verpflichtet sich, keine Beschäftigten der HPA direkt oder indirekt abzuwerben.
9.2 Das Abwerbeverbot gilt während des Vermittlungsauftrags und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach der Beendigung oder Kündigung des jeweiligen Auftrags.
9.3 Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot, kann die HPA die Zahlung einer nach billigem Ermessen festgesetzten Vertragsstrafe von dem Vermittler verlangen, dessen Angemessenheit Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein kann.

10 Beendigung und Kündigung

10.1 Die Parteien können den jeweiligen Vermittlungsauftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen.
10.2 Durch die Beendigung oder Kündigung des Auftrags werden keine Ansprüche auf Aufwendungsersatz, Schadensersatz oder eine sonstige Vergütung des Vermittlers gegenüber der HPA begründet.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden AGB oder des unter ihrer Geltung abgeschlossenen Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für Änderungen dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, soweit sie in Textform bestätigt wurden.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB oder des unter ihrer Geltung abgeschlossenen Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
11.3 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit einer Personalvermittlung ergeben, ist der ausschließliche Gerichtsstand Hamburg.
11.4 Die vorliegenden AGB und der unter ihrer Geltung abgeschlossene Vertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweise zum Datenschutz für die Karriereseite der Hamburg Port Authority

Die Hamburg Port Authority („HPA“ oder „wir“) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten beim Besuch der Karriereseite bzw. in einem Bewerbungsverfahren erheben und wie wir sie verwenden. Es wurden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren Dienstleistern beachtet werden.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?
Verantwortliche Stelle ist:
Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichen Rechts
Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg
Tel: +49 40 42847-0
Internet: www.hamburg-port-authority.de

Sie erreichen unsere/n Datenschutzbeauftragte/n unter:
Datenschutzbeauftragter Hamburg Port Authority
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg
E-Mail: Datenschutz@hpa.hamburg.de
Telefon: 040-42847-0

2. Allgemeines Webanalysedienste/ Matomo Piwik

Auf dieser Webseite werden unter Einsatz der Webanalysedienst-Software Matomo (www.matomo.org) Daten zu Marketing- und Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert. Aus diesen Daten werden anonymisierte Nutzungsprofile erstellt, hierzu werden Cookies eingesetzt. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internetbrowsers des Seitenbesuchers gespeichert werden. Die Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Internetbrowsers. Die mit der Matomo-Technologie erhobenen Daten (einschließlich Ihrer anonymisierten IP-Adresse, die mit 2 Bytes verschlüsselt wird, bspw. 192.168.xxx.xxx) werden an unseren Server übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, was der Webseitenoptimierung unsererseits dient. Die durch Cookies erzeugten Informationen im anonymisierten Nutzerprofil werden nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Webseite persönlich zu identifizieren und nicht mit personenbezogenen Daten über den Träger des Anonyms zusammengeführt. Sie können die Verwendung der Cookies und damit die Teilnahme am Tracking durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browsersoftware verhindern, es kann jedoch sein, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Webseite voll umfänglich nutzen können. 

3. Welche Daten werden im System-Protokoll des Bewerberportals verarbeitet?

In der Log-Datei des Bewerberportals werden folgende Angaben protokolliert: IP-Adresse des aufrufenden Rechners (anonymisiert), Authentifizierungsfelder, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, Zugriffsmethode und Inhalt des HTML-Aufrufs, Statuscode des Webservers, Angaben über den eingesetzten Browser und das Betriebssystem des Rechners der Benutzer.

4. Einsatz von Cookies

• Um Ihnen unseren Einsatz von Cookies transparent und verständlich zu erklären, wollen wir nachfolgenden eine kurz erläutern, was „Cookies“ sind.
Was sind Cookies?
• Ein Cookie ist ein kleiner Datensatz, der auf Ihrer Festplatte abgelegt wird. Dieser Datensatz wird von dem Web-Server, mit dem Sie über Ihren Web-Browser (z. B. Internet Explorer) eine Verbindung aufgebaut haben, erzeugt und dann an Sie gesendet und auf Ihrer Festplatte gespeichert. Durch Cookie können Sie etwa beim Besuch der Webseite wiedererkannt werden. 
• Die meisten Browser sind derzeit standardmäßig so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Browser so einzustellen, Cookies automatisch abgelehnt werden oder Sie vor jeder Speicherung zustimmen müssen. Darüber hinaus können Sie einmal gesetzte Cookies auch jederzeit auf Ihrem System (z. B. im Windows Explorer) löschen. 
• Auf der WebSite werden meist temporärer Session-Cookies verwendet. Session-Cookies enthalten Zahlenfolgen (ID), mit der Sie als Nutzer während einer Sitzung vom Server identifiziert werden. Session-Cookies ermöglichen z.B., dass gewählte Schriftgrößen oder bereits ausgefüllte Formulare erhalten bleiben. Sie verlieren ihre Gültigkeit mit dem Schließen des Browsers und werden automatisch gelöscht. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Computersystem und ermöglichen es uns, Ihr Computersystem bei Ihrem nächsten Besuch wiederzuerkennen (sog. dauerhafte Cookies). Eine Zuordnung zu Ihren personenbezogenen Daten erfolgt nicht. 


5. Welche Quellen und personenbezogenen Daten nutzen wir?

• Die Datenverarbeitung, die im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens stattfindet, erläutern wir Ihnen – entsprechend Art. 13 DS-GVO – im Folgenden.
• Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung bzw. Ihrer Bewerbung von Ihnen erhalten. 

Bei diesen personenbezogenen Daten handelt es sich um:
Name und Vorname
Adressdaten und Telefonnummer
Geburtsdatum und Geburtsort
E-Mail
Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate u.ä.)
Angabe über etwaige Berücksichtigung im Auswahlprozess nach §82 SGB IX


6. Wofür verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welchen Rechtsgrundlagen führen wir dieses durch?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG). Hier insbesondere §10, (1), HmbDSG.
6.1. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO)
Die Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) personenbezogener Daten dient dem Zweck, die bestimmungsgemäße Nutzung der WebSite zu ermöglichen und dessen Funktionen bereitzustellen. Die Daten sind erforderlich, um Sie als Nutzer eindeutig zu identifizieren, um mit Ihnen in Kontakt treten zu können und die wirksame Erfüllung des Vertrags umzusetzen.
6.2. Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO)
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus, um unsere oder berechtigte Interessen Dritter zu wahren:
Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten;
Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs der HPA;
Verhinderung und Aufklärung von Straftaten;
Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen oder Produkten.
6.3. Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO)
6.4. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO)
Soweit Daten übermittelt werden, die erforderlich sind, um die Auskunftspflicht zu erfüllen.


7. Wer bekommt meine Daten?

• Innerhalb der HPA erhalten Ihre Daten nur diejenigen Stellen, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen benötigen. Auch die von der HPA eingebundenen Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) erhalten zu den oben aufgeführten Zwecken Daten. 
• Die von Ihnen im Rahmen eines konkreten Bewerbungsvorgangs zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens genutzt. Zugriff auf Ihre Daten erhalten die zuständigen Mitarbeiter der HPA, die im entsprechenden Personalauswahlprozess beteiligt sind. Hierzu gehören die Rekrutierung, der für die Einstellung verantwortliche Fachbereich, die Mitglieder des Personalrates, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung. 
• Weitere Datenempfänger können öffentliche Stellen und Institutionen sein, wenn zur Datenweitergabe eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Bewerberdaten erfolgt nicht.


8. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

• Die HPA speichert und verarbeitet personenbezogene Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung und soweit dies für die Anbahnung oder Abwicklung eines Vertrages erforderlich ist. Darüber hinaus unterliegt die HPA verschiedenen Aufbewahrungs- und Informationspflichten. 
• Die Speicherdauer hängt auch mit den gesetzlichen Verjährungsfristen für zivilrechtliche Ansprüche zusammen. Diese Betragen zum Beispiel nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel 3 Jahre. 
• Sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist existiert, werden die Daten gelöscht, sobald eine Speicherung nicht mehr erforderlich bzw. das berechtigte Interesse an der Speicherung erloschen ist. Sofern keine Einstellung nach einem Bewerbungsverfahren erfolgt, ist dies regelmäßig spätestens 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens der Fall.


9. Werden Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt. Die Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich in Deutschland.

10. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede Person, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden („Betroffener“), hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, auf Berichtung nach Art. 16 DS-GVO, auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunft- und Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Schließlich besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG).

11. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen der Nutzung der Website müssen Sie nur die personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Nutzung des Webportals und den angebotenen Leistungen erforderlich sind. Eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten besteht grundsätzlich nicht. Möchten Sie sich für eine ausgeschriebene Position bewerben, sind die entsprechenden nachgefragten Daten zu übermitteln und werden gem. Bestimmungen der DS-GVO und unserer Datenschutzhinweise weiterverarbeitet. Insofern Sie unseren „Jobalert“ (Newsletter) bekommen möchten, ist nur die Angabe der E-Mailadresse notwendig. Weitere persönliche Angaben sind nicht notwendig. Den Jobalert können Sie jederzeit eigenständig abbestellen, so dass dann auch Ihre E-Mailadresse gelöscht wird.

12. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall findet im Zusammenhang mit der WebSite nicht statt.

13. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt?

Eine automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte (Profiling) findet nicht statt. 

14. Anpassung dieser Datenschutzhinweise

Bei der Weiterentwicklung des WebSite und der Implementierung neuer Technologien können auch Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Die HPA wird diese Datenschutzbestimmungen deshalb in unregelmäßigen Abständen anpassen. Wir empfehlen daher, sich diese Datenschutzbestimmungen ab und zu erneut durchzulesen. 

15. Hinweise zu Kommunikation im Internet

Die Datenübertragung über die Website erfolgt verschlüsselt auf Basis des TLS-Verfahrens. Dies gilt jedoch nicht für die Versendung von E-Mails. Es ist daher möglich, dass Ihre Daten von Unbefugten abgefangen werden. Da die HPA derzeit keine gesicherte Verbindung bzw. Verschlüsselung der E-Mail anbieten kann, sollten Sie im Zweifelsfall, wenn Sie dieses Risiko nicht eingehen wollen, einen anderen Kommunikationsweg wählen. Die Datenübertragung auf diesem Wege erfolgt ausdrücklich auf Ihr eigenes Risiko. 

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