26.03.2026

Umleitung für Schwertransporte: Verringerung der Belastung soll Weiterbetrieb der Köhlbrandbrücke sicherstellen

Hamburg, 26.03.2026 – Die Belastung der Köhlbrandbrücke muss verringert werden, um die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit der Brücke zu gewährleisten. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Bewertung des Bauwerkszustandes. Um eine weitere gezielte Entlastung des Bauwerks zu bewirken, werden genehmigungspflichtigen Schwertransporte über 44 Tonnen ab dem 01. Mai 2026 umgeleitet und dürfen die Köhlbrandbrücke nicht mehr nutzen. Ziel ist es, bis zur Inbetriebnahme eines künftigen Ersatzbauwerks den Weiterbetrieb der Köhlbrandbrücke für den Güterverkehr aufrecht zu erhalten. Einschränkungen für Pkw und Lkw mit einem Gewicht bis 44 Tonnen ergeben sich daraus nicht.

Seit der Inbetriebnahme der Brücke 1974 hat sich die Verkehrsbelastung nahezu verdoppelt. Im Jahr 2023 wurde die Köhlbrandbrücke an einem durchschnittlichen Werktag von ca. 32.000 Kfz befahren. Zusätzlich hat sich der Lkw-Verkehr seit 1980 nahezu verdoppelt. Ein einzelner Schwertransport kann die mehr als tausendfache Schädigung eines normalen Lkws verursachen und führt deswegen zu einer überproportionalen Belastung des Bauwerks und zu einem deutlich schnelleren Verschleiß.

Die Köhlbrandbrücke ist für den Hamburger Hafen von besonderer Bedeutung und wird daher seit vielen Jahren engmaschig überprüft, kontinuierlich überwacht und aufwändig instandgehalten. Die Ergebnisse der aktuellen Bauwerksprüfung zeigen nun eine bedenkliche Zunahme der Schadensdynamik an den Längsrippen der Strombrücke. Auch im Bereich der Rampenbauwerke zeigen sich verstärkt Risse und Abplatzungen sowie deutlich verschlechterte Materialeigenschaften.

Basierend auf einer umfangreichen fachlichen Bewertung durch die Hamburg Port Authority (HPA) und externer Fachleute ist die Verringerung der Belastung zwingend, um weiterhin den Weiterbetrieb der Köhlbrandbrücke und damit möglichst stabile verkehrliche Abläufe für den Regelverkehr im Hafen zu gewährleisten.

Umleitungsstrecken für genehmigungspflichtigen Schwertransport-Verkehre

Für die betroffenen Transporte stehen mehrere Ausweichrouten im Hafengebiet zur Verfügung, die in Abstimmung mit der Verkehrsdirektion sowie der Polizei genutzt werden können:

A255 / AS Veddel, über Veddeler Damm, Am Saalehafen, Rampenstraße, Tunnelstraße

A1 / AS HH‑Stillhorn bzw. B75 / AS HH‑Kornweide

A7 / AS HH‑Hausbruch über Rethedamm, Retheklappbrücke, Hohe Schaar Str., Kattwykdamm, Kattwykbrücke, Moorburger Hauptdeich, Fürstenmoordamm

Bauwerkszustand und Maßnahmen

Bauwerksprüfungen werden bei Großbauwerken wie der Köhlbrandbrücke regelmäßig durchgeführt und aufgrund der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 kategorisiert und bewertet. Neben den Hauptprüfungen werden bauteilspezifische und zusätzliche Sonderprüfungen durchgeführt, wo Anhaltspunkte im laufenden Monitoring des Bauwerks dies nahelegen.

Aufgrund der Veränderungen des Bauwerkszustandes werden Instandhaltungsmaßnahmen geplant und umgesetzt; im Falle der Köhlbrandbrücke werden solche Arbeiten kurz-, mittel- und langfristig vorbereitet und soweit möglich auf möglichst kurze, zusammenhängende Sperrungszeiten in Wochenendrandlage koordiniert, um die Beeinträchtigung der Hafenverkehre zu minimieren. Auch umfassende Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen können jedoch den Rückgang der Substanz nicht aufhalten, weshalb bereits 2012 ein Überhaltverbot eingeführt wurde, welches 2019 um ein Abstandgebot für Lastkraftwagen ergänzt wurde. Die nun umgesetzte Maßnahme dient ebenfalls der Verringerung der Belastung und wird in Abhängigkeit von den weiteren Entwicklungen im Zeitverlauf nötigenfalls durch weitere Maßnahmen ergänzt.

Sinje Pangritz

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