Öffentliche Auslegung

gemäß § 4 Abs. 2 Hafenentwicklungsgesetz.

Durch die Achte Hafenplanungsverordnung zur Änderung der Grenzen und der Grenzbeschreibung des Hafengebiets sollen Flächen aus dem Hafengebiet entlassen werden mittels geringfügiger Änderungen der Grenzen des Hafennutzungsgebietes. Das Plangebiet umfasst Flächen des Stadtdeichs in dem Ortsteil Hammerbrook nord-östlich des Oberhafens zwischen der Oberhafenbrücke und der Hammerbrookschleuse.

Der nach § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 Nummer 3 des Hafenentwicklungsgesetzes vom 25. Januar 1982 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 19), zuletzt geändert am 5. April 2022 (HmbGVBl. S. 255), erstellte Entwurf der Achten Hafenplanungsverordnung wird mit der Begründung öffentlich ausgelegt. In der Zeit vom 29. August 2023 bis 28. September 2023 kann an folgender Stelle Einsicht genommen werden:

Hamburg Port Authority AöR
Empfangsfoyer
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg

an den Werktagen - außer am Sonnabend, i.d.R. zwischen 8.00 Uhr bis 16:00 Uhr. Zudem stehen die Unterlagen hier online bereit.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf bei der Hamburg Port Authority, Facheinheit Hafenbehörde-Grundsatzangelegenheiten unter der oben aufgeführten Adresse oder per E-Mail PlanungsrechtHafen@hpa.hamburg.de vorgebracht werden.


Hamburg, den 24.08.2023
Hamburg Port Authority AöR
Hafenbehörde-Grundsatzangelegenheiten – PA4“

Amtliche Bekanntmachungen

BeschreibungZuletzt aktualisiertAnhänge
Anlage 1.33 zu § 2 Absatz 2 des Hafenentwicklungsgesetzes 29.08.2023
803,3 KB
Übersichtsplan - Geplante Entlassung aus dem Hafengebiet 29.08.2023
1,2 MB
Entwurf - Achte Hafenplanungsverordnung 29.08.2023
79,5 KB

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