der Unterlagen nach Artikel 15 der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Seveso III)
Der Veranstalter Kopf & Steine GmbH, Eduardstraße 46, 20257 Hamburg, hat bei der zuständigen Behörde, der Hamburg Port Authority AöR, am 6. März 2023 die Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung unter freiem Himmel auf dem sogenannten „Dockville-Gelände“, einer Fläche am Reiherstieg-Hauptdeich/Alte Schleuse, 21107 Hamburg-Wilhelmsburg, Flurstücke 10467 und 10470, beantragt.
Dem Genehmigungsantrag liegen folgende Eckdaten zugrunde:
Veranstaltungsname: HABITAT Festival 2023
Veranstaltungstermin: 22./23.07.2023
Besucherzahl: 3.500 Besucher
Die Veranstaltungsfläche liegt im Hafennutzungsgebiet gemäß § 2 Abs. 1 HafenEG und befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Störfallbetrieb PCH Packing Center Hamburg GmbH, Wollkämmereistraße 1. Der gutachterlich festgestellte von diesem Störfallbetrieb ausgehende angemessene Sicherheitsabstand beträgt 320 m. Die Veranstaltungsfläche liegt überwiegend, aber nicht vollständig, innerhalb dieses angemessenen Sicherheitsabstandes und das HABITAT Festival 2023 ist ferner Bestandteil einer öffentlichen Veranstaltungsserie unter freiem Himmel mit insgesamt mehr als 10.000 Besuchern. Insoweit ergibt sich hier eine Genehmigungspflicht für die geplante Veranstaltung nach § 31 SOG. Aufgrund der benachbarten Lage zu einem Störfallbetrieb gibt die zuständige Behörde darüber hinaus der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen und Kommentaren. Seitens der Genehmigungsbehörde bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Zulassungsfähigkeit des Vorhabens.
Auslegung:
in der Zeit vom 30. Mai 2023 (Beginn der Auslegung) bis einschließlich 29. Juni 2023 (Ende der Auslegung) liegen an folgender Stelle zu den angegebenen Zeiten die Antragsunterlagen aus, soweit diese Störfallrelevanz haben:
Hamburg Port Authority AöR
Empfang Speicherstadt
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 15:30 Uhr, Telefon 040-428 47-0.
Kommentare und Stellungnahmen:
Kommentare und Stellungnahmen zu der geplanten Veranstaltung können vom 30. Mai bis zwei Wochen nach Ablauf der angegebenen einmonatigen Auslegungsfrist, also bis zum 14. Juli 2023, schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden.
Im Internet sind die Unterlagen ab dem 29.Mai 2023 unter www.hamburg-port-authority.de einzusehen.
Hamburg, den 9.Mai 2023
Hamburg Port Authority AöR
Bauprüfabteilung Hafen - PA1
Beschreibung | Zuletzt aktualisiert | Anhänge |
---|---|---|
Anlage 10_Info Störfallbetrieb | 31.05.2023 | |
Anlage 9_Sicherheitskonzept | 31.05.2023 | |
Anlage 8_SOG Zonen | 31.05.2023 | |
Anlage 7_Fläche öffentlich_privat | 31.05.2023 | |
Anlage 6_VA Fläche | 31.05.2023 | |
Anlage 5_Gesamtplan | 31.05.2023 | |
Anlage 4_Fachbehördliche Stellungnahme | 31.05.2023 | |
Anlage 3_Anlagenverzeichnis | 31.05.2023 | |
Anlage 2_Amtlicher Anzeiger | 31.05.2023 | |
Anlage 1_öffentliche Bekanntmachung | 31.05.2023 |