| Zollabfertigung |
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Der Freihafen umfasst ca. 20 Prozent der Hamburger Hafenfläche. Für Waren, die innerhalb dieses Gebiets angelandet werden, müssen zunächst keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuern entrichtet werden. Die Güter können gelagert und auch veredelt werden. Erst beim Verbringen von Waren aus dem Freihafen in die Länder der europäischen Union werden entsprechende Zölle erhoben. Zur Warenabfertigung können entlang der Freihafengrenze sieben Zolldienststellen an Straßen und eine Eisenbahnzollstelle genutzt werden. Hier finden Sie Informationen über Öffnungszeiten der Zollstellen sowie Hinweise auf bestimmte Formalitäten, die beim Warenverkehr im Freihafen zu beachten sind. Weiterhin wird auf Angebote zur elektronischen Zollabwicklung verwiesen. Eine reibungslose Zollabwicklung verbessert den Verkehrsfluss im Hamburger Hafen. Auskünfte über die Überwachung der Freizone und Zollabfertigungen über die Freizone erteilt das
Hauptzollamt Hamburg-Hafen Telefon: 040/81970-0
Kontaktdaten weiterer Zolldienststellen im Hamburger Hafen
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