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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Flächennutzung am Elbufer

Der Elbstrand ist einer der schönsten Plätze in Hamburg. Bei schönem Wetter lädt der Strand zum entspannten Spazieren gehen, oder einfach zum Abschalten vom Alltagsstess ein. Viele Hamburger und Touristen nutzen den Strand auch, um zu picknicken oder um dort zu grillen. Der Strand an der Elbe bietet für all diese Aktivitäten den passenden Rahmen.
Der Elbstrand stellt aber auch für viele Tiere und Pflanzen die Lebensgrundlage dar, daher ist dieses einzigartige Erholungsgebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Es dient dem großflächigen Schutz von Kulturlandschaften mit ihren regionaltypischen Besonderheiten, Landschaftsbildern und Funktionen für den Naturhaushalt. Hierzu zählen u.a. Boden, Wasser, Klima, Pflanzen- und Tierwelt.
Es ist also nicht erlaubt an anderen als den hierfür bezeichneten Plätzen zu zelten oder zu baden, die Ruhe der Natur durch übermäßigen Lärm zu stören, im Freien Feuer zu machen usw.
Doch was bedeutet das für Sie? Was müssen Sie tun, wenn Sie eine/Ihre Veranstaltung an dem Strand durchführen wollen? Und wer ist Ihr Ansprechpartner?
Da der Strand zum Hamburger Hafengebiet gehört, ist die Hamburg Port Authority ihr erster Ansprechpartner.
- Ab einer Anzahl von 20 Personen benötigen Sie die Zustimmung der HPA zur Flächennutzung. Hamburg Port Authority Anlagenmanagement Ufer- und HWS Anlagen Telefon: +49 40 42847-2523 Telefax: +49 40 4279 47- 144
- Ab 100 Personen benötigen Sie zusätzlich eine Sondergenehmigung vom Bezirksamt Altona. Bezirksamt Altona WBZ 33 (Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt) 22767 Hamburg, Jessenstraße 1-3 E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Telefon: 040 - 42811.6363 Fax: 040 - 42811.6374
Sie können sich den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Flächennutzung gleich hier downloaden. Gleichzeitig haben wir in einem weiteren Dokument die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Antrag auf Erlaubnis einer Flächennutzung
Flächennutzung FAQ
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