| Hamburg Corporate Governance Kodex |
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Entsprechenserklärung zum Hamburg Corporate Governance Kodex (HCGK)
Die Hamburg Port Authority hat im Geschäftsjahr 2009 mit folgenden Ausnahmen die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex eingehalten, die von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu verantworten sind (Gliederungspunt 3-7 des HCGK sowie deren Unterpunkte). Von folgenden Punkten wurde abgewichen:
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