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Kriterien der Standortsuche Drucken

1. Phase: Ausschlusskriterien mit gesetzlicher Grundlage

 

Die in der ersten Phase des Standortsuchverfahrens verwendeten Ausschlusskriterien beruhen auf gesetzlichen Grundlagen. Das umfasst die Bereiche:

 

- Siedlungs- und Denkmalschutz
- Natur- und Landschaftsschutz
- Wasserschutz
- öffentliche Sicherheit

 

So fällt in dieser Phase schon der größte Teil des Stadtgebiets heraus, wie beispielsweise alle Gebiete, die bewohnt sind, auf denen sich Gewerbe befindet oder die ein Naturschutzgebiet sind. Auch Hochwasserschutzanlagen sowie militärische Sicherheitsgebiete werden ausgeschlossen.

 

Kriterium

Gebiete, die somit ausgeschlossen werden

Siedlungs- und Denkmalschutz

 

Siedlungsgebiete inkl. eines Schutzabstandes von 150 m

 

Wohn-, Dorf-, Misch-, Kerngebiete, öffentliche Gebäude, im Zusammenhang bebauter Außenbereich mit Wohnnutzung (vorhanden oder im Bebauungsplan ausgewiesen)

 

 

Siedlungsgebiete ohne Schutzabstand

Gewerbe-, Hafen- und Industriegebiet, Friedhöfe (jeweils vorhanden oder im Bebauungsplan ausgewiesen), ohne brachliegende Flächen mit mehr als 30 ha

 

 

Bestimmte bebaute Sondergebiete

Klärwerke, Kraftwerke, Sendemasten u. Ä., Deponien in Betrieb, Einkaufszentren

 

 

Ausgewiesene Erholungsgebiete

Öffentliche Grünanlagen/Parks, Sportplätze, Freibäder, Zoos

 

 

Eingetragene Denkmäler

Wenn keine Ausnahme möglich

 

 

Grabungsschutzgebiete

Wenn keine Ausnahme möglich

 

 

Natur- und Landschaftsschutz

 

Nationalparks, Naturschutzgebiete oder Naturdenkmäler

Flächen, die als solche ausgewiesen sind, bereits dafür einstweilig sichergestellt sind oder sich im bzw. kurz vor dem Ausweisungsverfahren befinden

 

 

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, europäische Vogelschutzgebiete, Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung

 

Gebiete, die bereits eingetragen oder gemeldet sind

Wasserschutz

 

Bestimmte Gewässer inkl. ausgewiesener Gewässerrandstreifen

 

Natürliche Fließgewässer, große Kanäle, Seen (ohne Gräben, Teiche)

 

Trinkwasserschutzgebiete

 

 

Zonen I, II und III, vorhanden und geplant

 

 

Gebiet mit Gefahr von Erdfällen

 

 

Überschwemmungsgebiete

 

 

 

Sicherheitsrelevanz

 

Hochwasserschutzanlagen inkl. Abständen

Deiche mit landseitigem Abstand von 15 m, Hochwasserschutzwände

 

 

Flughäfen inkl. Hindernisbegrenzungsflächen um Start-/Landebahnen

 

225 m beidseits der Start-/Landebahnen bis 450 m davor/dahinter

 

 

Militärischer Schutzbereich

 

 

 

2. Phase

 

Die verbleibenden Gebiete werden nun in verschiedenen sogenannten Konfliktbereichen bewertet – d. h. die standortabhängigen Umweltauswirkungen werden herausgefiltert. Es handelt sich bei der Standortsuche für die dritte Deponie um die Konfliktbereiche

 

- Verdrängung einer menschlichen Nutzung oder von Kultur-/Sachgütern
- Beeinträchtigung einer menschlichen Nutzung
- Inanspruchnahme von Naturraum und Landschaft
- Beeinträchtigung von Naturraum
- Beeinträchtigung des Grundwassers

 

Die jeweiligen Gebiete werden nach vier vorab definierten Stufen bewertet: von „starke Eignungseinschränkung“ bis zu „keine relevante Eignungseinschränkung“.

 

Konfliktbereich

Kriterium

Verdrängung einer menschlichen Nutzung oder von Kultur-/Sachgütern

Siedlung

- Ausschluss

Wohngebiete und bestimmte öffentliche Gebäude (inkl. eines Schutzabstandes von 150 m)

 

Gewerbe-, Hafen- und Industriegebiet, Friedhöfe

 

Bestimmte bebaute Sondergebiete (Klärwerke, Kraftwerke, Sendemasten u. Ä., Deponien in Betrieb, Einkaufszentren)

 

 

- Eignungseinschränkung

Wohn- und zugehörige Wirtschaftsgebäude im Außenbereich

 

Andere Gebäude und Anlagen im Außenbereich
(ohne Feldscheunen)

 

 

Erholung

- Ausschluss

Öffentliche Grünanlagen/Parks, Sportplätze, Freibäder, Zoos

 

 

- Eignungseinschränkung

Kleingärten, Campingplätze

 

Städtische Naherholungsgebiete und Erholungswald

 

Segelflugplätze mit Schutzbereich, Golfplätze

 

 

Infrastruktur
(Bestand und genehmigt)

- Ausschluss

 

Flughäfen mit Hindernisbegrenzungsflächen um Start-/Landebahnen

 

 

- Eignungseinschränkung

Bahnanlagen und -strecken

 

Straßen je nach Bedeutung (BAB, Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, andere Straßen), z. T. mit Schutzabstand

 

Geplante Bundesautobahnen und Bundestraßen

 

Leitungstrassen

 

 

Landnutzung

- Einschränkung

 

Landwirtschaftliche Nutzung ohne schadstoffbedingte Einschränkungen

 

 

Konfliktbereich

Kriterium

Beeinträchtigung einer menschlichen Nutzung

- Ausschluss

Abstand zu Wohngebieten bis 150 m

 

 

- Einschränkungen

Abstand zu Einzel(wohn)häusern bis 150 m

 

 

 

Abstand zu Kleingärten und Campingplätzen bis 150 m

 

 

 

Abstand zu öffentlichen Grünanlagen/Parks, Sportplätzen, Freibädern, Zoos bis 150 m

 

 

 

Mehr als 10/50 Wohnhäuser an der Zufahrt (abseits des Hauptverkehrsnetzes)

 

 

 

Materialanlieferung über mehr als 1/5 km Stadtstraßen (Ortsdurchfahrt ohne Strecken auf Bundesautobahnen, Bundesautobahn-ähnlichen Straßen, Bundesstraßen und durch Hafen-/ Industriegebiete)

 

 

 

Konfliktbereich

Kriterium

Inanspruchnahme von Naturraum und Landschaft

- Ausschluss

Ausgewiesene, sichergestellte oder im Ausweisungsverfahren befindliche Nationalparks, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, europäische Vogelschutzgebiete, international bedeutende Feuchtgebiete

 

 

 

Bestimmte Gewässer überregionaler und überörtlicher Bedeutung inkl. ausgewiesener Randstreifen

 

 

- Einschränkung

Geplantes Naturschutzgebiet (nicht im Verfahren)

 

 

 

Kleinere Kanäle, Teiche, Gräben

 

 

 

Hochwasser- und überschwemmungsgefährdetes Gebiet (soweit bereits ausgewiesen)

 

 

 

Wald

 

 

 

Geschützte Biotope (nach § 28 Hmb. NatSchG)

 

 

 

Kartierte Biotope von wertvoller bis herausragender Bedeutung

 

 

Wald und Biotope auf Altlaststandorten

 

 

Böden mit Archivfunktion für Natur- oder Kulturgeschichte

 

 

Ausgewiesene Geotope

 

 

Ausgleichsflächen anderer Vorhaben

 

 

Ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet

 

 

Geplantes Landschaftsschutzgebiet

 

 

Einschränkung, aber erst im Standortvergleich ermittel- bzw. bewertbar*

Nicht kartierte geschützte Biotope

 

 

Versiegelung oder Schadstoffbelastung von Boden, Bodenfunktionen

 

 

Allgemein geschützte Landschaftsbestandteile

 

 

Bestehender Sichtschutz, landschaftliche Einbindbarkeit, Zerschneidungseffekt

 

 

Vorkommen von oder Bedeutung für Tier- und Pflanzenarten gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (soweit aktenkundig)

 

 

 

Diese Kriterien können erst im direkten Standortvergleich angemessen ermittelt und bewertet werden.

 

Konfliktbereich

Kriterium

Beeinträchtigung von Naturraum

- Einschränkung

Abstand zu Naturschutzgebieten

 

Abstand zu Naturdenkmalen

 

Abstand zu Fauna-Flora-Habitat-Gebieten,

europäischen Vogelschutzgebieten, Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung

 

Abstand zu Biotopen von herausragender Bedeutung

 

 

 

Konfliktbereich

Kriterium

Beeinträchtigung des Grundwassers

- Ausschluss

Lage im Trinkwasserschutzgebiet (auch geplant), Heilquellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet

 

Gebiete mit Gefahr von Erdfällen

 

 

- Einschränkung

Abgrabungsgebiete

 

Hohe Grundwasserempfindlichkeit lt. Karte

 

Geringer Grundwasser-Flur-Abstand (weniger als 2 m)

 

 

- Ggf. Einschränkung nach Einzelfallbewertung im Standortvergleich

Ausprägung der geologischen Barriere

 

Abstand des freien Grundwasserspiegels zur Oberkante der geologischen Barriere,

Baugrundeignung

 

Einfluss evtl. Bodenverunreinigungen/Altlasten

 


3. Phase

 

Zur Erreichung einer nachvollziehbaren und transparenten Entscheidungsgrundlage wird wie folgt vorgegangen: Es wird im Rahmen des Standortvergleiches eine Umweltauswirkungs-Rangfolge für die zur Verfügung stehenden Standorte ermittelt (je nach Wahrscheinlichkeit und Schwere von Auswirkungen der Deponie auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Luft/Klima, Landschaft sowie auf Kulturgüter). Dieser Rangfolge werden Planungskonflikte, Kosten- und Verfügbarkeitsaspekte gegenübergestellt und mit ihr abgeglichen.