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Beginn der Planungen Drucken

Das Planungsverfahren für die neue Baggergutdeponie

 

Die Entwässerungsfelder sind aus der flächendeckenden Standortsuche in Hamburg als der vergleichsweise am besten geeignete Standort hervorgegangen. Die HPA folgt der abschließenden Empfehlung des Gutachtens und beauftragt im Juli 2011 die Planungen für die Baggergutdeponie für den Standort Entwässerungsfelder Moorburg-Mitte.

 

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Insgesamt wird die Planung der Deponie nach gegenwärtiger Einschätzung ungefähr zwei Jahre dauern. Ein Planungsbüro erarbeitet in dieser Zeit sämtliche Details zur genauen Bauausführung der Deponie. (Höhe, Grundfläche, technische Einrichtungen)

 

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Zum Planungsprozess gehört eine Umweltverträglichkeitsprüfung, in der sämtliche Auswirkungen der Deponie auf Mensch und Natur detailliert betrachtet und bewertet werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung beginnt, wenn die Planungen der Bauausführung der Deponie soweit konkretisiert sind, dass ihre Auswirkungen beurteilt werden können.

 

Am Ende des gesamten Planungsprozesses steht die sogenannte Genehmigungsplanung. Die HPA reicht diese abschließenden Planungsunterlagen und die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung mit ihrem Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde ein.


Weiteres Verfahren

Im weiteren Verfahren ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg die zuständige Planfeststellungsbehörde. Sie prüft den Antrag der HPA und entscheidet, ob der Deponiebau in der vorgelegten Art und Weise zulässig ist. Die HPA wird in diesem Zusammenhang als Vorhabenträger bezeichnet.

 

Im Planfeststellungsverfahren haben öffentliche Stellen, Anwohner und Naturschutzverbände die Gelegenheit, Anmerkungen und Einwände zu den Planungen des Deponiebaus geltend zu machen. Die Planfeststellungsbehörde prüft diese Einwände und entscheidet, in welchem Umfang und in welcher Form sie vom Vorhabenträger bei seinem Bauvorhaben zu berücksichtigen sind.

 

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens trifft die Genehmigungsbehörde im sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Sofern das Vorhaben genehmigt wird, können Anwohner und Naturschutzverbände den Beschluss auf dem Rechtswege überprüfen lassen. In diesem Fall entscheidet dann das Urteil der letzten Gerichtsinstanz abschließend darüber, ob das Vorhaben in der genehmigten Form umgesetzt werden kann.

 

Dieses mehrfach gestufte Verfahren (Planung, öffentlich Anhörung und Beteiligung, Beschluss, Rechtsweg und abschließende Entscheidung) stellt sicher, dass alle Belange angemessen berücksichtigt werden.