| Flächen- und Immobilienmanagement |
|
|
Der überwiegende Teil der Grundstücke innerhalb des Hafengebiets steht im Eigentum der Hamburg Port Authority und darf nach den Bestimmungen des Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG) vom 25. Januar 1982 nicht verkauft werden. Stattdessen schließt die HPA langfristige Mietverträge - längstens über 30 Jahre, wobei Verlängerungsmöglichkeiten bestehen.
Die Nutzung der Grundstücke unterliegt ebenfalls den Vorschriften des HafenEG: § 1 und § 6 HafenEG legen fest, dass Hafengrundstücke nur für Hafenzwecke vergeben werden dürfen. Nicht jede Fläche eignet sich für jeden Zweck, manche Nutzungen verlangen ganz bestimmte Nachbarschaften, gut erschlossene, große und vielseitig nutzbare Flächen sind immer gefragt. Hafenplanung, Infrastrukturentwicklung und Flächenvergabe müssen daher Hand in Hand gehen. Dies ist der HPA möglich, da sie die Eigentümerin fast aller Flächen im Hafen ist und über eine lückenlose Dokumentation aller flächenrelevanten Sachverhalte verfügt.
Durch Mieterakquisition und Mietvertragsmanagement trägt sie selbst zur Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale bei. Die HPA kann so die kurz- und mittelfristige Flächennachfrage von Hafenunternehmen mit der erforderlichen Vorsorge für strategische Entwicklungsvorhaben in Einklang bringen.
|





