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Bewegliche Brücken Drucken

Hier finden Sie Informationen zu den Öffnungszeiten und Betriebszuständen der beweglichen Brücken im Hamburger Hafen.

 

Bei den angegebenen Zeiten handelt es sich um Öffnungszeiten für den Schiffsverkehr. Zu diesen Zeiten wird die Brücke für den Straßenverkehr vorübergehend gesperrt. Die Dauer der Sperrung ist abhängig vom Schiffsbetrieb.



Kattwykbrücke


Besetzung:



 

Mo - So, 24 Stunden


Tel. 040 / 753 55 71

Planmäßige Öffnungen:

05:30, 08:00, 10:00, 12:00, 14:00, 16:00, 18:00, 20:00, 22:00 Uhr


 

Bedarfsöffnungen:

22:00 - 05:30 Uhr

auf Anforderungen nach § 24 (2) der Hafenverkehrsordnung

 



 

Rethehubbrücke


Besetzung:


 

werktags 07:00 - 22:00 Uhr


Tel. 040 / 753 33 91

Planmäßige Öffnungen:

auf Anforderungen nach § 24 (2) der Hafenverkehrsordnung


 

Bedarfsöffnungen:

auf Anforderungen nach § 24 (2) der Hafenverkehrsordnung


 

Besondere Betriebszustände:

siehe Baustellen an beweglichen Brücken


Wichtiger Hinweis: Ab dem 15. September 2008 werden an der Rethehubbrücke feste Brückenöffnungszeiten für die Kleinschifffahrt eingeführt. Binnen- und Hafenschiffe können täglich innerhalb der Betriebszeit von 7 bis 22 Uhr zum astronomischen Tide-Hochwasserzeitpunkt passieren oder sich Seeschiffen und Schleppern anschließen. Eine Passage der Brücke in der unteren Endlage ist nach wie vor nach Höhe der Gezeiten und der Schiffshöhe unverändert möglich.



Reiherstiegklappbrücke


Besetzung:



 

werktags 07:00 - 18:00 Uhr


Tel. 040 / 75 83 35

Planmäßige Öffnungen:

auf Anforderungen nach § 24 (2) der Hafenverkehrsordnung

Mo - Fr nicht in den Zeiten 07:00 - 07:30 Uhr und 16:15 - 17:15 Uhr wegen starkem Berufverkehr

Bedarfsöffnungen:

auf Anforderungen nach § 24 (2) der Hafenverkehrsordnung


 


Zur Übersichtskarte "Bewegliche Brücken"
 

 

Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen (Auszug):

 

§ 24 Durchfahren von Brücken

 

(2) Bewegliche Brücken werden während der von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Betriebszeit auf Anforderungen geöffnet, wenn es die Verkehrs- und Betriebsverhältnisse zulassen. Außerhalb der Betriebszeit erfolgt die Öffnung nur, wenn das Fahrzeug spätestens eine halbe Stunde vor Betriebsschluss angemeldet ist.