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 Einen Überblick über alle Informationen und Zuständigkeiten zum Hochwasserschutz in Hamburg finden Sie auf der Leitseite Sturmflutschutz der Hamburger Innenbehörde. Inhalt dieser Seite
Vorhersagedienste über Telefon und Internet Bei der Gefahr von Sturmfluten haben Sie folgende Möglichkeiten, sich über zu erwartende Wasserstände zu informieren:
Sturmflut-Ansagedienst der Freien und Hansestadt Hamburg Tel.: 4 28 99- 1 11 11 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) - Sturmflutwarndienst Tel.: 31 90 - 31 90 Aktuelle Sturmflutwarnungen unter www.sturmflutwarnungen.de oder allg. Informationen www.bsh.de Hamburger Sturmflutwarndienst (WADI) Tel.: 31 79 57 52 Hamburg Port Authority Tel.: 31 59 51 oder 31 59 52 Automatische Ansage des am Pegel St. Pauli eingetretener Wasserstands Tel.: 4 28 47 - 32 85 |
Die Warungen an Betriebe und die Bevökerung erfolgen durch:
- Böllerschießen
- WADI-Funk
- Rundfunkmeldungen
- Sirenen (Der Sirenenalarm erfolgt erst ab Wasserstandsvorhersagen über NN + 7,30 m, also bei einer besonders schweren Flut und bedeutet die Aufforderung zum Einschalten der Rundfunkgeräte.)
Die Betriebe warnen ihre Beschäftigten und fordern sie auf, den Hafen zu verlassen. Das erfolgt in der Regel mit den eigenen Fahrzeugen, ggf. auch mit den Fahrzeugen der Betriebe. Die Beschäftigten fahren nach Hause.
Die betroffenen Hafenbewohner werden telefonisch oder über mobile Lautsprecherdurchsagen durch den Hafenstab der Hamburg Port Authority gewarnt. 
Folgende tief liegende Straßen werden im Hafen kurz vor dem Überfluten gesperrt und geräumt (sog. "Null-Sperrstellen"): - Ellerholzweg (NN + 4,40 m)
- Altenwerder Damm (NN + 4,80 m)
- Kattwykstraße (NN + 5,00 m)
Weitere tief liegende Straßen werden in Teilbereichen gesperrt. Bitte beachten Sie die nebenstehende Karte.
 Die Sperr- und Räumzone I mit den Räumgebieten 1 bis 4 (siehe nebenstehende Karte) wird teilweise (bei erwartetem Wasserstand bis NN +5,50 m) oder ganz gesperrt (bei erwartetem Wasserstand über NN +5,50 m). Die jeweils betroffenen Gebiete sind in den beiden unten folgenden Karten dargestellt. Die betroffenen Gebiete - dabei handelt es sich um überflutungsgefährdete Flächen und Gebäude außerhalb der Hafenpolder - müssen geräumt werden. Nach Anordnung der Räumung müssen die Beschäftigten: - den Hafen verlassen oder
- einen Hafenpolder,
- eine aufgehöhte Hafenfläche (höher NN + 7,80m) oder
- einen Fluchtraum in einem standfesten Gebäude (höher NN + 7,80 m) aufsuchen.
Wenn die Sperr- und Räumzone I gesperrt wird, bleibt es den dort ansässigen und eingepolderten Betrieben überlassen, weiterzuarbeiten oder die Beschäftigten nach Hause zu schicken.
| Sperrgebiete im Hafen bei vorhergesagten Wasserständen über NN +5,00 m bis NN +5,50 m | | Sperrgebiete im Hafen bei vorhergesagten Wasserständen über NN + 5,50 m bis NN +6,50 m |  | |  |
Der gesamte Hafen wird gesperrt und geräumt (siehe nebenstehende Karte). Die Anordnung wird über Rundfunk und WADI-Funk bekannt gegeben.
Die Beschäftigten und Hafenbewohner müssen den Hafen verlassen! Nur Betriebsangehörige, die Notdienste oder Verteidigungsaufgaben versehen und dafür von ihrer Firma einen Notdienstausweis erhalten haben, dürfen sich im Hafen noch aufhalten bzw. in den Hafen hineinfahren.
In der verkehrsarmen Zeit (Mo. bis Fr. 18:00 - 06:00 Uhr, Sa., So., Feiertag) erfolgt in der Regel keine zwangsweise Verkehrsführung.
- Der Hafenverkehr kann über die geöffneten Zolldurchlässe aus dem Hafen abfließen.
- Die Zufahrten für die Notdienste und Verteidigungskräfte sind ebenfalls über alle geöffneten Zolldurchlässe möglich.
In der verkehrsreichen Zeit (Mo. bis Fr. 06:00 - 18:00 Uhr) erfolgt eine zwangsweise Verkehrsführung mit Sperren zwischen den einzelnen Räumgebieten. - Der Hafenverkehr kann nur über die dem Räumgebiet zugewiesenen Zolldurchlässe und Ausfahrtsstraßen den Hafen verlassen.
- Ab einem vorhergesagtem Wasserstand über NN + 7,30 m ist eine Ausfahrt Richtung Wilhelmsburg nicht möglich.
- Die Zufahrten für die Notdienste und Verteidigungskräfte erfolgen über alle geöffneten Zolldurchlässe und die zugewiesenen Zufahrtsstraßen.
- Notdienste und Verteidigungskräfte der Sperr- und Räumzone II, Räumzone 5 bis 9, dürfen die Räumzone I nicht durchfahren.
Bei Sturmflut ist es nicht mehr möglich, das Hafengebiet auf beliebigem Wege zu verlassen. Bitte orientieren Sie sich anhand der folgenden Karten, welcher Weg für Sie möglich ist.
Zwangsweise Verkehrsführung in Räumzone I + II bei Sturmfluten mit einem erwarteten Wasserstand bis NN +7,30 m. | | Zwangsweise Verkehrsführung in Räumzone I + II bei Sturmfluten mit einem erwarteten Wasserstand über NN +7,30 m. |  | |  | Alle Informationen dieser Seite finden Sie in ausführlicher Form in der Broschüre Sturmflutschutz im Hamburger Hafen.
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